Baufertigstellungsmeldung (§30-Meldung)

Baufertigstellungsmeldung:

Das bewilligte Bauvorhaben muss binnen 5 Jahren ab dem Baubeginn vollendet sein, ansonsten muss am zuständigen Bauamt vor Fristende um eine Fristverlängerung für die Vollendung angesucht werden.
Ist das bewilligte Vorhaben fetiggestellt, hat der Bauherr dies der baubehörde anzuzeigen.

folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Vollendungs/Fertigstellungsmeldung der Bauwerbers
  • Bauführerbescheinigung nach § 30
  • Befunde wie in der Niederschrift festgehalten (Elektrobefund, Rauchfangkehrerbefund,........)

 

Gebühren:

Bundesgebühren:

  • Bauführerbescheinigung nach § 30  € -----
  • Befunde je nach Auslegung zwischen  € ----- und  € -----

Verwaltungsabgaben:

  • keine