Räumlichkeiten für Ihr(e) Feier/Seminar

Egal ob Sie Räumlichkeiten für Ihre Hochzeit, für Ihr Seminar, oder für Ihre Geburtstag-, Weihnachtsfeier ,... brauchen.

Im Schloss Pöggstall finden wir, für Sie, für jeden Anlass den richtigen Platz (Raum).

Rogendorfersaal:

Rogendorfersaal - ©inShot GmbHRogendorfersaal - ©STUDIO KERSCHBAUM 

GegenstandZusatzinfoMiete
Rogendorfersaal - Trauung145m²250,-
½ Tagesseminarincl. Seminartechnik400,-
Tagesseminarincl. Seminartechnik700,-
Beschallung----150,-
Familienfeiern (ausgenom. Hochzeiten)Rogendorfersaal, Schank u. Basteigarten700,-
Hochzeitspauschale *)(bis zu 100 Personen)1.400,-

 

Arkadenhof:

Hochzeit Eva-Maria & Daniel - ©inShot - www.inshot.atArkadenhof - ©Marktgemeinde Pöggstall 

 
GegenstandZusatzinfoMiete
Arkadenhof490m²250,--
Bühne60m²100,-
Bestuhlungbis 30
pro weiteren Stuhl
im Preis inbegriffen
3,-
Beschallung(nur im Sommer)
250,-
Arkadengang oben (Sekt)
100,-
Mobile Schank (Arkadenhof)nur Kühlung30,-
Mobile SchankKühlung und Fassbierausschank90,-



Kaisersaal:

Kaisersaal - ©STUDIO KERSCHBAUMKaisersaal - ©STUDIO KERSCHBAUM 

 
GegenstandZusatzinfoMiete
Kaisersaal - Trauung(bis zu 50 Personen)250,-
Zusatzraum I29m²150,-
Zusatzraum II35m²150,-
Ges. alle 3 Räume156m²500,-


Gotische Halle:

Gotische Halle - ©STUDIO KERSCHBAUMGotische Halle - ©STUDIO KERSCHBAUM 

 

GegenstandZusatzinfoMiete
Gotische Halle - Trauung74m²250.-


Basteigarten:

Basteigarten - ©STUDIO KERSCHBAUMBasteigarten - ©STUDIO KERSCHBAUM

 

GegenstandZusatzinfoMiete
Basteigarten - Trauung(bis zu 60 Personen)250,-
Basteigarten+ Schank und Küche500,-


Cateringküche:

Miete
250,-


Kaisersuite:

Suite

Suite

Doppelbelegung -
pro Person/Nacht
€ 120,-


Genießer-Appartement:

Appartement

Appartement

Belegung pro Person/Nacht
1x Pauschalbetrag                    € 100,-
Verlängerungsnacht                   €  30,-

Preise für Kinder - pro Kind/Nacht
0 - 5 Jahre                                      frei!
6 - 15 Jahre                                   € 20,-
(ab 16 Jahre wie Erwachsene)


Frühstück

Gerne können Sie das Frühstück am Vortag bis 21:00 Uhr im "Das Rogendorf" +43 2758 22322 / office@rogendorf.com vorbestellen. Das Frühstück ist nicht im Zimmerpreis enthalten und wird im Restaurant verrechnet.
Das reichhaltige Frühstück wird ab 08:00 im Restaurant "Das Rogendorf" serviert.
(Bei Schönwetter gerne im Garten)
€ 20,--p.P. 


Alle Preise verstehen sich inkl. aller Abgaben und Steuern (Ortstaxe pro P/T €1,10)
Stornobedingungen:
14 Tage vor der Anreise fallen 20%
14 bis 6 Tage vor der Anreise fallen 60% und innerhalb von 5 Tagen vor der Anreise fallen 100% Stornogebühr an.

Bitte schließen Sie eine Reiserücktrittsversicherung ab!



*) Hochzeitspauschale beinhaltet die Miete für Rogendorfersaal, Basteigarten, Schank und Cateringküche, wobei Tische + Stühle unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Tischwäsche, Hussen sowie Gläser und Geschirr werden nach Aufwand verrechnet - Tagesmiete bis 10.00 Uhr des Folgetages. Verlängerungstage bzw. Vorbereitungstage werden mit € 200,- / Tag verrechnet.


  • Die Preise beinhalten die Raummiete inkl. MwSt., vorhandene Tische und Stühle, sowie einen Stromverbrauch bis 150 kW – Stromkosten darüber hinaus werden nach Verbrauch in Rechnung gestellt. Etwaige Heizkosten werden laut Pauschale der gemieteten Räume in Rechnung gestellt. 
  • Die Miete für die Bühne und die Bestuhlung im Arkadenhof wird gesondert in Rechnung gestellt.
  • Der Rogendorfersaal verfügt über eine stationäre Beschallungsanlage und der Arkadenhof über eine mobile. Die Miete für diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Beschallungsanlage ist nur auf Grundbedürfnisse abgestimmt. Höherwertiges Equipment ist vom Mieter auf eigene Rechnung anzuschaffen.   
  • Die Weitergabe der Saalmiete an dritte Personen (andere Veranstalter) ist ausnahmslos nicht gestattet. 
  • Der Mieter garantiert eine ordnungsgemäße Handhabung der in der Schlossanlage befindlichen Geräte, Einrichtungen und Medien. 
  • Bei nicht öffentlich zugänglichen Veranstaltungen ist auf die gesetzliche Nachtruhe Rücksicht zu nehmen, und die Lautstärke von musikalischen Darbietungen ist so zu bemessen, dass eine unzumutbare Belästigung der Anrainer weitgehend vermieden wird. 
  • Die Durchführung der Reinigung ist ausnahmslos Sache des Vermieters und wird nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. 
  • Für alle entstandenen Schäden, die während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Mieter. 
  • Sollte die Veranstaltung, aus welchen Gründen immer, vom Veranstalter nicht durchgeführt werden, ist eine Absage schriftlich bis längstens 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin bekannt zu geben. Danach behält sich der Vermieter vor, eine Stornogebühr in der Höhe von 25 % der Mietgebühren der reservierten Räumlichkeiten zu verrechnen.
  • Das Rauchverbot in den allen zur Vermietung stehenden Räumen und Außenanlagen ist strengstens einzuhalten und vom Mieter zu überwachen. 
  • Eine Veränderung in den Räumlichkeiten darf nur nach Rücksprache und Zustimmung mit dem Vermieter durchgeführt werden. 
  • Mietkosten für Gemeindebürger, Vereine (ZVR Nr.) der Marktgemeinde Pöggstall und Blaulichtorganisationen auf Anfrage. 
  • Die Zuteilung der Räume für Tages- und Mehrtagesmieten obliegt dem Vermieter. 
  • Für mehrtägige Veranstaltungen kann nach Absprache eine Reduktion der Tagessätze vereinbart werden.
  • Die Hausordnung ist unbedingt einzuhalten. 
  • Die bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften sind strikt einzuhalten. 
  • Betreffend einer Feuerwache ist vom Mieter das Einvernehmen mit der zuständigen Freiwilligen Feuerwehr Pöggstall herzustellen. 
  • Parkplätze stehen in ausreichender Zahl in der Umgebung (Parkplatz 1-3) zur Verfügung. 
  • Abgaben wie z.B. AKM und Lustbarkeitssteuer sind vom Mieter zu entrichten.
  • Wiederholte Verstöße gegen die Hausordnung haben die Auflösung des Mietverhältnisses zur Folge und laufende Veranstaltungen werden vom Vermieter abgebrochen. 
  • Jede Veranstaltung ist bis spätestens 1 Monat vor dem jeweiligen Veranstaltungstermin schriftlich mittels Mietvereinbarung beim Vermieter anzumelden. 
  • Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung, und es wird eine Vorauszahlung in der Höhe von 50 % der gesamten Mietgebühren eingehoben, welche bei der anschließenden Rechnung in Abzug gebracht wird.  Bei Verlust des Schlüssels kommt eine Pauschale von 150 € zur Verrechnung. 
  • Die Verrechnung der Mietgebühren erfolgt im Nachhinein. Als Basis dafür gelten hier der Mietvertrag und die reservierten Räumlichkeiten. 
  • Bei Zahlungsverzug werden bankmäßige Verzugszinsen und Mahnspesen berechnet. Gerichtsstand ist Melk/Niederösterreich. 
  • Der Mietvertrag erlischt ohne Kündigung durch Rückgabe der Schlüssel.